Landtag beschließt leichtere Hochschulzulassung für Spitzensportler und pädagogisch vorqualifizierte Bewerber

Wissenschaftsministerin Dr. Eva-Maria Stange: „Verbesserte Transparenz“

Der Sächsische Landtag hat in seiner heutigen Sitzung mehrheitlich eine Änderung des Hochschulzulassungsgesetzes beschlossen. Davon profitieren sollen in erster Linie Spitzensportlerinnen und –sportler sowie Absolventinnen und Absolventen des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) Pädagogik oder gleichwertig pädagogisch vorgebildete Bewerber für einen Lehramtsstudiengang. Ihnen soll die Zulassung zum Studium erleichtert werden.

Spitzensportler sind auf den Ort ihres Olympiastützpunkts oder Trainingszentrums festgelegt und damit in der Wahl ihres Studienorts begrenzt. Entscheiden sie sich für einen örtlich zulassungsbeschränkten Studiengang (NC), für den die Hochschule eine so genannte Vorabquote gebildet hat, können sie zum Studium zugelassen werden, ohne sich dem eigentlichen Auswahlverfahren für die Zulassung zum Studium stellen zu müssen.

Absolventen des FSJ Pädagogik oder anderer vergleichbarer praktischer Tätigkeiten an Schulen sollen künftig durch einen Notenbonus einen Vorteil aus ihren Vorerfahrung bei der Zulassung zu einem Lehramtsstudium ziehen können.